Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „Haus Uitersthörn“

  1. Vertragsbedingungen
    1.1 Der Mietvertrag (nachfolgend MV genannt) wird durch die Ax Real Estate GmbH als Vermittler im Namen und für Rechnung des Eigentümers der jeweiligen Wohnung oder des jeweiligen Hauses bzw. auch im Namen mit dem Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit abgeschlossen.
    1.2 Das Mietverhältnis erstreckt sich auf die in den Angeboten enthaltenen Leistungen. Der MV bezieht sich auf die jeweils im MV angegebenen volljährigen Personen, die als Mietergemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages haften.
    1.3 Das Mietobjekt darf nur im vertraglichen Umfang genutzt werden.
    1.4 Nebenkosten wie Heizung, Strom und Wasser sind im Mietpreis enthalten, es sei denn, dass in der Preisliste abweichende Angaben gemacht wurden. Geheizt wird nur während der Heizperiode. Kurtaxe, Gepäcktransfer, Wäscheservice etc. sind nicht im Mietpreis enthalten und können als zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen werden.
  2. Anreise / Abreise
    2.1 Die Wohnungen werden am Anreisetag um 17.00 Uhr bereitgestellt und sind am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen. An- und Abreisezeiten gelten auch für individuell vereinbarte Wochentage. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.
    2.2 Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
  3. Bezahlung
    3.1 Bei Abschluss des Vertrages sind bei Anzahlung 20% der vertraglich vereinbarten Gesamtmiete zur Zahlung fällig. Die Restzahlung muss bis zum 30. Tag vor Mietbeginn auf einem Konto der Ax Real Estate GmbH eingegangen sein. Leistet der Mieter die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht fristgemäß, so ist die Ax Real Estate GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung (§ 323 BGB) vom Vertrag zu- rückzutreten. Außerdem ist die Ax Real Estate GmbH für diesen Fall berechtigt, den Mieter mit Rücktrittkosten gem. Punkt 4 zu belasten, wobei dem Mieter insoweit ausdrücklich das in Ziff. 4.3 geregelte Recht zustehen.
  4. Rücktritt
    4.1 Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum der Rücktrittsnachricht. Im Falle des Rücktritts ist der Mieter zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
    a. bis 50 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises
    b. bis 45 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
    c. ab 40 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
    Bei einem Rücktritt weniger als 30 Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
    Ein Ersatzmieter, der zu genannten Bedingungen in den Vertrag mit dem Mieter eintritt, kann von dem Mieter gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt. Gelingt es, einen Ersatzmieter für den gleichen Zeitraum und zu den gleichen Bedingungen zu finden, so wird lediglich eine Stornierungsgebühr i.H. von 50,00 Euro berechnet. Bereits darüber eingezahlte Mietbeträge werden erstattet.
    4.2 In jedem Fall ist der Mieter berechtigt, geeignete Ersatzmieter zu stellen. Diese sind unter Einhaltung der vorgenannten Fristen schriftlich zur Übernahme aller Rechte und Pflichten aus dem bestehenden MV verpflichtet. Für die Vertragsänderung wird eine einmalige Gebühr von 40,00 Euro erhoben.
    4.3 Dem Mieter bleibt es in jedem Fall unbenommen, den Nachweis zu führen, dass durch den Rücktritt überhaupt kein oder wesentlich geringer Schaden entstanden ist, als die von ihm begehrte Kostenpauschale.
  5. Reiserücktrittsversicherung
    5.1 Die Ax Real Estate GmbH bietet keine Reiserücktrittsversicherung an.
  6. Pflichten des Mieters
    6.1 Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen.
    6.2 Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
    6.3 Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
    6.4 Bettwäsche und Handtücher gehören nicht zur Ausstattung der Wohnung. Sie können von Mietern mitgebracht werden oder ggf. zu gesonderten Bedingungen von der Ax Real Estate entliehen werden. Der Mieter hat die Mietsache ordnungsgemäß und besenrein zu verlassen. Die Bettwäsche ist abzuziehen und in die Wäschesäcke zu legen. Der Kühlschrank ist abzustellen. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
  7. Gewährleistung
    7.1 Bei Mängel an der Mietsache oder bei wesentlichen Abweichungen der Mietsache vom Angebot kann der Mieter Abhilfe verlangen.
    7.2 Der Mangel ist schriftlich festzuhalten und von der Ax Real Estate gegenzuzeichnen. Bei fernmündlicher Meldung ist unverzüglich eine schriftliche Meldung nachzureichen.
    7.3 Bei Nichteinhaltung der Vorschriften aus 6.1 und 6.2 ist der Mieter nicht zur Minderung berechtigt und hat auch keinen Schadensanspruch, es sei denn, eine Anzeige war erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar.
    7.4 Dem Vermieter oder der Ax Real Estate ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Lässt sich der Mangel an dem Objekt nicht kurzfristig beseitigen, so ist die Ax Real Estate berechtigt, dem Mieter ein im Preis gleichwertiges Ersatzobjekt zu stellen. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht in einer angemessenen Frist, so ist der Mieter berechtigt, vom MV zurückzutreten und die Rückzahlung des Mietpreises zu fordern. Eventuelle Schadensersatzforderungen gegenüber der Ax Real Estate bleiben immer in der Höhe auf den maximal dreifachen Mietpreis beschränkt.
    7.5 Der Mieter ist verpflichtet, Minderungsansprüche oder Schadensersatzforderungen spätestens 6 Monate nach Ablauf des Mietverhältnisses geltend zu machen. Alle Ansprüche aus dem MV verjähren innerhalb von 6 Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses.
    7.6 Beansprucht die Ax Real Estate eine Frist für die Überprüfung von Mängelrügen und Schadensersatzansprüchen, so wird für die Dauer dieser Überprüfung die Verjährungsfrist gehemmt.
  8. Datenschutz
    8.1 Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
  9. Haftung
    9.1 Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt.
    9.2 Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
    9.3 Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
    9.4 Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
  10. Haustiere
    10.1 Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn, dieses ist in der Buchungsbestätigung zugesagt. Zuwiderhandlungen können zur fristlosen Kündigung führen.
  11. Allgemeine Bedingungen
    11.1 Die Angebote sind sorgfältig zusammengestellt worden. Dennoch muss eine Berichtigung von Fehlern vorbehalten bleiben.
    11.2 Der Mieter haftet für den übergebenen Schlüssel und ist bei Verlust zur Übernahme der entstehen- den Kosten verpflichtet. Ist der Schlüssel Bestandteil einer Schließanlage, so erhöhen sich die Kosten entsprechend.
    11.3 Gutschriften für verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise können nicht erteilt werden. Dies ist auch nicht möglich, wenn diese Terminänderungen durch eine Umbuchung entstehen.
    11.4 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  12. Schlussbestimmungen
    12.1 Fotos und Text auf der Webseite dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
    12.2 Bestandteil des Mietvertrags sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Buchungsbestätigung, die Rechnung sowie ggf. gesonderte Vereinbarungen.
    12.3 Sollte eine der Bestimmungen der Ax Real Estate unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmun- gen hiervon unberührt. Es gelten für diesen Fall für die unwirksame Bestimmung die gesetzlichen Regelungen.

Stand: Februar 2021